Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (kurz auch Berufsbeamtengesetz genannt) wurde in Deutschland am 31. März 1933 im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung erlassen. Es hatte das Ziel, den öffentlichen Dienst von politisch missliebigen Personen zu säubern und eine gleichgeschaltete Beamtenschaft zu schaffen, die den Zielen der Nazi-Regierung treu ergeben war.
Das Gesetz sah vor, dass Beamte, die als politisch unzuverlässig oder nicht arisch angesehen wurden, aus dem Dienst entfernt werden konnten. Dabei wurden vor allem Personen jüdischer oder kommunistischer Herkunft sowie politische Gegner der Nationalsozialisten getroffen. Eine formelle Klage oder Begründung war nicht nötig, um eine Entlassung zu rechtfertigen.
Das Berufsbeamtengesetz legte auch fest, dass ein Beitritt zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen zwingende Voraussetzung für die Annahme eines Beamtenverhältnisses wurde. Dadurch sollten Parteigänger der Nationalsozialisten bevorzugt in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden.
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums war ein zentraler Baustein der nationalsozialistischen Machtdurchsetzung und ermöglichte es der Regierung, politisch unliebsame Personen aus dem Staatsdienst zu entfernen und die Beamtenschaft auf linientreue Anhänger der NSDAP zu reduzieren. Es war Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets zur Gleichschaltung von Staat und Gesellschaft. Das Gesetz blieb bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs in Kraft und wurde erst nach der Befreiung Deutschlands aufgehoben.
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